Zu den typischen Cloud-Diensten zählen u.a.
Bei einigen dieser Dienste ist es den Anbietern gleich, für welchen konkreten Zweck sie genutzt werden - die freie Nutzbarkeit ist dann Teil des Geschäftsmodells.
Cloud-Dienste werden sowohl kostenpflichtig als auch kostenfrei angeboten. Bei den kostenfreien Angeboten teilt man sich die Dienste mit Dritten, bei den kostenpflichtigen werden - je nach Vertrag - die erforderlichen Betriebsmittel exklusiv zur Verfügung gestellt.
Begrifflich unterscheidet man entsprechend zwischen
Deutsche Verwaltungen nutzen regelmäßig "Private Clouds". Über ihre Rechenzentren werden zentrale Dienste wie z.B. E-Mail, aber auch der Betrieb von Web-Servern oder Speicherplatz als "Private Cloud" behördenintern genutzt.