Datenschutzerklärung
In den meisten Fällen muss man schon beim Eintritt in den Verwaltungsdienst eine Datenschutzerklärung unterschreiben.
Sie ist die Grundlage für die hier vorgestellten Verhaltensregeln. Schützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden, Ihre Verwaltung und Ihre Kollegenschaft durch den verantwortlichen Umgang mit vertraulichen Informationen. Die Verwaltungsführung verlässt sich auf Sie!
Zum Schutz der Kundinnen und Kunden, Ihrer Verwaltung und Ihrer Kollegenschaft werden regelmäßig allgemeine Richtlinien für den Umgang mit vertraulichen Informationen aufgestellt.
Natürlich sind die Richtlinien nicht auf elektronisch gespeicherte Informationen beschränkt. Sie gelten genauso für den Umgang mit Papierdokumenten und sonstigen Akten.